Die Ausleihbedingungen

Wenn Sie bei LEX einen Mietwagen ausleihen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins passend zum Mietwagen sein.

Mit dem Vorlegen eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zusammen mit einer Einwohner-Meldebescheinigung weisen Sie Ihre aktuelle Wohnanschrift nach.

Beim Mieten eines LEX-Wagens wird neben den Mietgebühren eine Kaution hinterlegt. Die Zahlung ist bei uns mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Wenn Sie bar bezahlen möchten, erfragen Sie das bitte vorab in Ihrer LEX-Filiale.

Der eingetragene Mieter des Fahrzeugs muss persönlich anwesend sein.


Besonderheit BF17 (Begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr):

Fahrer, die im Besitz eines Führerscheins BF17 sind, dürfen bei uns einen Mietwagen ausleihen. Für die Anmietung und das Führen des Fahrzeuges ist eine eingetragene Begleitperson erforderlich.


Weitere Informationen

Was passiert, wenn wir für Ihren Mietwagen einen während der Anmietdauer erworbenen Strafzettel oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wir leiten Ihnen diese Korrespondenz zur Kenntnisnahme und ggf. Begleichung weiter. Für die Bearbeitung und Weiterleitung berechnen wir Ihnen eine Service-Pauschale.

Gibt es Länder, in die Sie mit Ihrem Mietwagen von LEX nicht einfahren dürfen?

Nein, derzeit dürfen Sie mit ausgeliehenen Kraftfahrzeugen von LEX in jedes Land reisen.

Wie sollen Sie sich bei einem Unfall mit dem Mietwagen verhalten?

Bitte ziehen Sie zur Unfallaufnahme die Polizei hinzu und wählen Sie unsere Servicenummer für Mietkunden. Die Servicenummer finden Sie in Ihren Mietunterlagen. Diese Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.

Wie sollen Sie sich bei einer Panne mit dem Mietwagen verhalten?

Bitte wählen Sie unsere 24h-Servicenummer für LEX-Mietkunden. Sie finden diese Nummer in Ihren Mietunterlagen.


Sie möchten noch mehr Informationen zu unseren LEX Mietwagen? Hier beantworten wir weitere spannende Fragen rund um die LEX Mietwagen Vermietung in Berlin.